Schönheitsoperationen liegen absolut im Trend, dabei dienen
Schönheitsoperationen in erster Linie der Verschönerung des Körpers also des
Aussehens der Menschen. Sie werden fast immer vorgenommen, ohne dass eine
medizinische Notwendigkeit vorliegt. Schönheitsoperationen sind auch in Deutschland schon lange nicht mehr nur den Reichen oder Prominenten vorbehalten. Auch immer mehr junge Leute wollen sich mit Makeln an ihrem Körper nicht mehr einfach zufrieden geben und wenden sich an die Schönheitschirurgen. Der Markt boomt und die Branche hat Hochkonjunktur. Neben der optischen Verschönerung des Körpers des "Patienten" steht für die Schönheitschirurgen absolutes finanzielles Interesse im Vordergrund. Heute ist fast alles machbar. Vorreiter ist, wie auf so vielen anderen Gebieten auch, die USA. Die Angebote in der Schönheitschirurgie sind Mannigfaltig, hier nur einige ausgewählte Beispiele, Brustvergrößerung oder -verkleinerung, Fettabsaugung, Faltenbehandlung, Ohren anlegen, Lippen aufspritzen usw., die Aufzählung lässt sich beliebig weiter fortführen. Einen Makel allerdings hat die Schönheitschirurgie doch, die Kosten für die Operationen werden in den wenigsten Fällen von den Krankenkassen übernommen, das heißt der Patient muss, für die unter Umständen beträchtlichen Kosten, selber aufkommen. Viele Schönheitschirurgen arbeiten mittlerweile schon mit Banken zusammen und bieten ihren Kunden eine Finanzierung im Zusammenhang mit der OP an. Wer eine Schönheitsoperation mit medizinischer Indikation vornehmen lässt, der kann versuchen, bei seiner Krankenkasse eine Kostenübernahme zu erlangen. Die Auswahl erfolgt bei den Krankenkassen unter strengsten Kriterien. Die Krankenkassen fordern von ihrem Mitglied einen ausführlichen schriftlichen Bericht, warum und weshalb eine Schönheitsoperation durchgeführt werden soll. Dazu gehört ein ärztlicher Befundbericht seit wann der Patient in ärztlicher oder psychologischer Behandlung ist, darin muss stehen welche Beschwerden vorliegen, welche Diagnose getroffen wurde, ob Medikamente verordnet wurden und welche medizinischen Maßnahmen bereits getroffen wurden. Das kann der Fall sein bei einer Brustverkleinerung wegen starker Rückenschmerzen. Der Arzt muss die Notwendigkeit einer Operation erklären. Die kompletten Unterlagen werden an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen weitergeleitet. Dort entscheidet ein Gremium von Fachleuten über die Notwendigkeit der OP. Aber letztlich bleibt es der Krankenkasse vorbehalten, ob sie die Kosten vollständig übernimmt oder nur teilweise erstattet. Für Nasenkorrekturen können die Kosten beispielsweise übernommen werden, wenn die Atmung behindert wird, ebenso für Ohrkorrekturen bei Kindern und Jugendlichen oder Haartransplantationen, wenn der Haarverlust zum Beispiel auf einen Unfall zurückzuführen ist. Doch in den meisten Fällen muss der "Patient" selbst tief in die Tasche greifen. So kann eine Brustvergrößerung bis zu 10.000 Euro, eine Fettabsaugung je nach Region bis zu 7.500 Euro oder eine Laserfaktenbehandlung bis zu 5.000 Euro kosten. Doch im Markt ist Bewegung, immer mehr Anbieter lassen die Preise nach und nach sinken. Medizinische Adressen |